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   BGH, 14.01.1981 - 2 StR 764/80   

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https://dejure.org/1981,15495
BGH, 14.01.1981 - 2 StR 764/80 (https://dejure.org/1981,15495)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1981 - 2 StR 764/80 (https://dejure.org/1981,15495)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80 (https://dejure.org/1981,15495)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Für die Strafzumessung erforderliche Feststellungen über persönliche Verhältnisse

Papierfundstellen

  • StV 1981, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 2 StR 764/80
    Das Landgericht hätte somit die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebenslauf in den Urteilsgründen ohne Bezugnahme mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; NJW 1977 1247; BGH bei Holtz in NDR 1978, 460; BGH, Beschluß vom 30. September 1980 - 1 StR 421/80 -).
  • BGH, 30.09.1980 - 1 StR 421/80
    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 2 StR 764/80
    Das Landgericht hätte somit die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebenslauf in den Urteilsgründen ohne Bezugnahme mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; NJW 1977 1247; BGH bei Holtz in NDR 1978, 460; BGH, Beschluß vom 30. September 1980 - 1 StR 421/80 -).
  • BGH, 29.09.1982 - 2 StR 387/82

    Einordnung einer Bezugnahme auf Feststellungen eines früheren Urteils

    Der Tatrichter hätte nicht nur erneut Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen treffen, sondern diese auch im Urteil mitteilen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80).
  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 495/81

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen hinsichtlich der

    Vielmehr muß der Tatrichter zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten - wie auch zur Einziehung des Heroins - in eigener Verantwortung selbständige Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80 - und 4. September 1981 - 2 StR 441/81 -).
  • BGH, 04.09.1981 - 2 StR 441/81

    Anforderungen an die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Vielmehr muß der Tatrichter die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten ohne Bezugnahme in den Urteilsgründen mitteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80 -).
  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 373/86

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zu den persönlichen

    Vielmehr muß der Tatrichter die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten ohne Bezugnahme in den Urteilsgründen mitteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80).
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